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s SR Überdachungen GmbH & Co KG

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gewährleistungsvereinbarung:

Für alle von uns montierten Elemente – ausgenommen Glas- (*), Elektro- und Verschleißteile – übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller.

Baugenehmigung:

Wintergärten und Überdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung.

Kaltwintergarten:

Der Name „Kaltwintergarten“ ist bezeichnend. Schließlich ist der Kaltwintergarten ein unbeheizter, nicht isolierter Wintergarten mit Einfachverglasung. Meist wird die Überdachung der Terrasse durch flexible Seitenverglasungen ergänzt und der Wintergarten sozusagen als Anbau realisiert, der dank der verbauten Aluminiumteile und großflächigen Verglasungen filigran und elegant wirkt.

 Aufgrund der einfachen Verglasung ist keine effektive Isolation vorhanden.

 Bei mangelnder Belüftung sammelt sich Kondenswasser an den Innenseiten der Verglasung und Konstruktion (Aluminium)

 

Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und Nebenabreden sowie vom Gebietsverkaufseiter gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
  2. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.
  3. Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (vor allen Dingen Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
  4. Auftragsbestätigungen können sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden.

 

Preise

  1. Die vereinbarten Preise gelten für die umseitig angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten.
  2. Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen oder Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise, der Gesamtpreis der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.
  3. Sind seit Vertragsabschluss mindestens 6 Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder Materialpreise, so ist der Lieferant zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie vereinbart worden ist. Der Käufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

Zahlung:

Zahlungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung und Übersendung der Rechnung, ohne jeden Abzug in bar oder per Überweisung zu leisten.

Besondere Vereinbarungen:

Folgeleistungen wie Halogenstrahler oder dergleichen werden gesondert berechnet. Sie sind im umseitigen Liefer- und Montageumfang nicht enthalten. Erforderliche Fundament arbeiten sind im Lieferumfang enthalten. Die Beschaffung von Baugenehmigungen ist nicht Gegenstand des beschriebenen Lieferumfangs. SR Überdachung behält sich vor, bei technischer Undurchführbarkeit von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine Ansprüche aus diesem Vertrag. Für die Montage benötigte Strom- und Wasseranschlüsse werden vom Besteller zur Verfügung gestellt.

Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die in seinem Haus lebenden Personen wie Ehefrau, Mieter, Eltern u. a. zur Abnahme der gelieferten bzw. montierten Elemente.

MONTAGEBEDINGUNGEN

  1. Für die Ausführung der Montage gelten die folgenden Bedingungen: Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Er ist verpflichtet dem Lieferanten die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.
  2. Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, soweit er als Grundstückseigentümer zeichnet, in seiner Verfügungsmacht über das Grundstück und in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt zu sein, im Übrigen vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein.
  3. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Wo Fundament blocke, gesetzt werden, müssen Pflaster, Asphalt oder andere Beläge vom Käufer entfernt worden sein. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Käufers des Lieferanten oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Käufer und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.
  1. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen. Für Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen haften wir nicht. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Käufer zu schützen (Bauvlies oder ähnlichen Baustellenschutzeinrichtungen) 
  1. Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wird ausschließlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemäß Statik verbaut. Dies begründet kein Recht des Kunden auf Mängelrüge oder Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises.
  2. Der Käufer muss keinen Urlaub für die Montage der Produkte des Lieferanten nehmen. Sollte der Käufer dies tun, weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o. ä. erstattet.
  3. Terrassenmöbel, Blumenkübel und ähnliches Zubehör ist vom Käufer von der Baustelle zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wird entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgeführt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.
  4. Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung von Pfosten ist ein anderes Gewerk als das des Lieferanten, dieses darf der Lieferant nicht ausführen. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
  5. Ebenso wenig wird der Aushub von durch die Firma erstellten Fundamenten entsorgt, dies ist ebenfalls bauseits zu erledigen. Aus technischen Gründen können dimmbare LED nach dem Ausschalten weiter glimmen, dies ist technisch bei den aufgrund der Größe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.
  6. Können Montagen wetterbedingt nicht durchgeführt werden (Frost bei Fundamentsetzung, etc.), besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt durch die Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitigen Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.

 

Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.

  1. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung auf Abdichtungen jeglicher Art- Wir verwenden nur zugelassene Materialien von unseren Vorlieferanten, jedoch handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche von der Gewährleistung ausgenommen werden. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräume (Balkon über Wohnraum), seitliche Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendach o. Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann keine Dichtigkeit garantiert werden. Das Gewerk Abdichtung muss vom Spenglern und Dachdeckern bei Notwendigkeit fremd vom Käufer in Auftrag gegeben werden. Die Prüfung der Notwendigkeit obliegt dem Käufer bzw. Bauherrn o. der von Ihm beauftragten Bauleiter/Bauingenieur/Bauarchitekt. 
  1. Wir sind kein Abdichtungs- oder Dachdeckerbetrieb. Jegliche Bauwerke sind schlagregenfest, bei stärkeren Niederschlägen und Winddruck kann jedoch Wasser eintreten. Jegliche Abdichtungen, insbesondere des Hauswandanschlusses, stellen trotz sorgfältiger Ausführung eine Wartungsfuge dar. Dauerhafte Lösungen können besprochen werden, müssen jedoch gesondert abgerechnet werden. 
  1. Zuschnitt Anlagen – ein Spalt maß von bis zu 5mm ist normal bei Zuschnitt Anlagen.

 

ALLGEMEIN

– Wir bitten Sie, Ihre Terrasse für die Montage frei zugänglich zu machen! Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen, übernehmen wir keine Haftung!

– Aus Sicherheitsgründen ist es von Vorteil, Schneefänger auf dem Dach des Hauses zu montieren, da eine zu große Schneelast Materialschäden an Ihrer Überdachung verursachen kann.

– Zum Aufmaß fahren wir max. 150 km Entfernung (Werk 55435 Gau-Algesheim). Sie haben jedoch die Möglichkeit uns Fotos Ihrer Terrasse zu übermitteln und sich auch gerne Tel. oder per E-Mail beraten zu lassen.

– die AGB ́s – finden Sie auch unter: www.sr-ueberdachung.de/agbs/

– Farbabweichung gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der VdL

 Richtlinien zulässig

– Bei Punktfehlern ist der maximal zulässige Durchmesser kleiner / gleich 1mm. 10 Punktfehler

 kleiner 1mm/m3 oder lfd. Meter sind zulässig.

* Da gibt es auch ein Urteil, das spontane Glasbrüche, die nicht durch den Einbau verursacht wurden, als schicksalhaft hinzunehmen sind und von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern kein Materialfehler nachweisbar .